Hier eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zur neuesten Entwicklung im Mittagessenfall. Richtig ist, dass das OVG den Kommunen ein Gestaltungsspielraum bei den Satzungen gelassen hat, nur wenn keine Satzung da ist, gibt es auch kein Gestaltungsspielraum und genau darum geht es! Es gibt für die Erhebung des Mittagessengeldes durch den Caterer keinen Rechtsgrund! Also Städte- und Gemeindebund wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Essenversorgung in Kindertageseinrichtungen gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1KitaG
Published in News